Reise durch den Blätterwald - Die Thai-Deutsche Heirat
Wer sich für die Ehe mit einer Thailänderin entschieden hat, ist immer gut beraten, sich nicht allzu sehr auf die Ratschläge anderer zu verlassen – denn was bei deren Heirat noch richtig war, ist heute vielleicht schon ganz anders, und was heute für die Heirat des einen zutrifft, muss nicht zwangsläufig auch für die Heirat des anderen gelten.
Daraus folgt, dass der
erste Schritt auf dem Weg zur thai-deutschen Heirat eine Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen (bzw. zuletzt zuständigen)
Standesamt in Deutschland ist. Denn schließlich ist es diese Stelle, die (in Konsultation mit dem örtlichen Ausländeramt und dem Oberlandesgericht) die Heirat durchführt bzw. – sollten Sie es vorziehen in Thailand zu heiraten – das hierfür benötigte Ehefähigkeitszeugnis erteilt. Bei in Deutschland geplanter Heirat bzw. späterem Nachzug nach Deutschland ist es außerdem ratsam, schon
frühzeitig mit dem zuständigen
Ausländeramt Kontakt aufzunehmen, da Ihre Behörde erst bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages von Ihnen tätig wird. Für die übrigen Schritte zur thai-deutschen Heirat gibt es nur allgemeine Richtlinien – hierzu im Folgenden einige Anmerkungen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Koordinierung behilflich - sprechen Sie mit uns! (s.
Kontakt)
HINWEISE:
Die Informationen auf dieser und den nachfolgenden Seiten des Menüpunktes Merkblatt zur Eheschließung können Sie hier auch auf Deutsch und auf Thailändisch herunterladen und bei Bedarf ausdrucken.
Mit Hilfe einer Suchanfrage (s. den Punkt Suchen in der oberen Menüleiste)
können Sie mit
einem Klick unser gesamtes Angebot nach für Sie relevanten Informationen durchsuchen.
Vorbemerkung »