Informationen zu Heiraten zwischen Deutschen und Thailändern - Beglaubigte Übersetzungen Thailändisch und Deutsch

Informationen zu beglaubigten Übersetzungen /
Staatlich geprüfter und allgem. vereidigter Thai-Übersetzer



Unser Deutsch-/Thailändisches Übersetzungsbüro mit Hauptsitz in unmittelbarer Nachbarschaft zur Deutschen Botschaft in Thailand (Lageplan; Kontakt) bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen aus der deutschen in die thailändische und aus der thailändischen in die deutsche Sprache an. Übersetzungen von Urkunden und anderen amtlichen Dokumenten zur Vorlage auf Behörden (beispielsweise bei Gerichten oder auf dem Standesamt in Deutschland) müssen beglaubigt werden, wobei die Beglaubigung der Übersetzung durch einen bei Gericht amtlich beeidigten (vereidigten) oder ermächtigen Urkundenübersetzer zu fertigen ist, so dass die Beglaubigung einer Übersetzung nur von einem gerichtlich vereidigten (bzw. beeidigten) oder ermächtigten Übersetzer (öffentlich bestellten Urkundenübersetzer) durchgeführt werden darf.

Beglaubigte Übersetzungen werden durch gerichtlich vereidigte Übersetzer vorgenommen; hierfür muss ein vereidigter Übersetzer für die Beeidigung vor Gericht zuvor entsprechende Qualifikationen nachweisen, beispielsweise ein Übersetzerdiplom oder eine staatlich anerkannte Prüfung für Übersetzer.

Selbstredend ist die Qualität bei Urkundenübersetzungen von besonderer Wichtigkeit. Als staatlich geprüfte und öffentlich bestellte sowie allgemein beeidigte Übersetzer gehen wir bei unseren beglaubigten Übersetzungen über die Mindestanforderung der Behörden und Gerichte hinaus. Zudem haben alle unsere Übersetzer ein abgeschlossenes Studium und große Erfahrung in ihrem jeweiligen Fachgebiet und beherrschen die deutsche und die thailändische Sprache (das Thai) fließend in Wort wie in Schrift. Ein umfangreiches fachspezifisches Vokabular und große sprachliche Ausdrucksfähigkeiten sowohl in der deutschen wie auch in der thailändischen Sprache (dem Thai) sind zusätzlicher Garant für die hohe Qualität unserer Übersetzungen - unsere beglaubigten Übersetzungen werden bundesweit, wie auch durch die Botschaften der BRD, Österreichs und der Schweiz in Thailand, die thailändischen Vertretungen (Botschaft und Konsulate) in Deutschland und das thailändische Außenministerium in Bangkok anerkannt.

Übersetzungen aller Urkunden und amtlichen Dokumente, die für offizielle (also behördliche – amtliche und gerichtliche) Zwecke übersetzt werden, wie Übersetzungen Heiratsdokumenten sowie Übersetzungen von amtlichen Bescheinigungen und von anderen Dokumenten, für die Behörden eine Übersetzung verlangen, müssen für gewöhnlich beglaubigt werden. Auch für Übersetzungen von Zeugnissen aller Art wird regelmäßig eine Beglaubigung gefordert.

Die Beglaubigung einer Urkundenübersetzung erfolgt durch unseren beeidigten Thai-Übersetzer selbst, der die übersetzte Urkunde mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Beglaubigungsstempel und seiner Unterschrift versieht, so dass für die Beglaubigung von Übersetzungen kein Rechtsanwalt oder Notar benötigt wird. Anschließend versenden wir die Übersetzungen auf dem Postweg an Sie; oft ist es auch möglich, die beglaubigte Übersetzung gleich mitzunehmen. Auf Wunsch und wo möglich reichen wir Ihre Dokumente (z.B. für deren Legalisierung) samt den daran gehefteten beglaubigten Thai-Übersetzungen zudem bei der Deutschen Botschaft in Bangkok ein und/oder organisieren den Versand nach Deutschland.

Senden Sie uns Ihre Dokumente zur Übersetzung im Original oder in beglaubigter Kopie per Post, kommen Sie persönlich in unser Büro (Lageplan; Kontakt) oder übertragen Sie uns die Koordination und Abwicklung in direktem Kontakt mit Ihrem/Ihrer Ansprechpartner/in in Thailand. Gerne können Sie, wenn gewünscht, eine Kopie der Übersetzung per Fax, eMail oder als Scan erhalten. Beachtet werden sollte jedoch, dass bei den Behörden immer das Original der beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden muss.

Die Preise des Deutsch-/Thailändischen Übersetzungsbüros für beglaubigte Übersetzungen aus der thailändischen in die deutsche bzw. aus der deutschen in die thailändische Sprache (das Thai) beinhalten die Kosten für die Übersetzung und für die Beglaubigung (in der Regel zu einem Pauschalpreis). Der Versand Ihrer Dokumente innerhalb Thailands erfolgt ohne Berechnung; bei Versand ins Ausland (z.B. nach Deutschland) berechnen wir die Gebühren des jeweiligen Versanddienstes ohne Aufpreis (s. auch unter Preise für Übersetzungen).

Bitte zögern Sie nicht, uns für Übersetzungsanfragen und weitere Informationen zu kontaktieren. Einzelheiten finden Sie unter Kontakt. Einen Lageplan unseres Büros finden Sie hier.

Weitere Informationen zu Thai-Übersetzungen und der Heirat zwischen Thais und Deutschen finden Sie auch auf unserer Hauptseite www.thailaendisch.de.


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